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Zusätzliche neue Regelung zur Theorie-Prüfung Kat. B zum 12/01/2018
Bisher bestand die Regelung, dass nach zwei vergeblichen Versuchen zum Bestehen der theoretischen Prüfung ein Besuch eines 12 stündigen Theoriekurses bei einer anerkannten Fahrschule vorgeschrieben war.
Diese Regelung besteht weiterhin.
Zuvor war es nach dem Besuch des Theoriekurses jedoch möglich, im Zeitraum von 3 Jahren unbegrenzt oft die Prüfung zu wiederholen.
Dieses ist nun nicht mehr möglich.
Nach jeweils zwei weiteren erfolglosen Versuchen zum Bestehen der theoretischen Führerschein-Prüfung folgt wiederum die Verpflichtung eines erneuten Besuchs eines 12 stündigen Theoriekurses.
Änderungen praktische Führerschein-Ausbildung der Kat.B zum 1.Juli 2018
Im Falle des Lizenz-Fahrens mit Begleiter, muss(müssen) der/die Begleiter vor Ausstellung des provisorischen Führerscheins einer 3-stündigen pädagogische Schulung in einer Fahrschule folgen.
Im Falle des Lizenz-Fahrens ohne Begleiter ( zuvor 20 Stunden mit der Fahrschule wie bisher ) muss der Fahrschüler zuvor den Risiko-Erkennungs-Test bei der Führerschein-Prüfstelle bestanden haben. Dieser Test besteht aus 5 Kurzfilmen wie in diesen beiden Beispielvideos und erfordert eine Quote von 60% der Punkte. Es gibt 1 – 3 richtige Antworten je Film. Eine richtige Antwort ergibt 1 Punkt, eine nicht gegebene Antwort 0 Punkte und eine falsche Antwort -1 (eine richtige Antwort wird abgezogen)
Es werden voraussichtlich weitere Änderungen folgen.
Wir werden darüber informieren.
Neue Regelung Theorie-Prüfung Kat.B ab 1.1.2018
Zum 1. Januar 2018 ändern sich die Bedingungen zum Bestehen der theoretischen Prüfung der Kategorie B
Die Fragenanzahl bleibt bei 50 Fragen und hierbei sind 9 Fehlerpunkte das Limit um zu bestehen, jedoch:
Schwere Fehler (d.h. Fehler bezüglich Übertretungen des 3. und 4. Grades sowie Fehler bezüglich Geschwindigkeitsübertretungen) zählen als 5 Fehler
Daraus folgt:
Um zu Bestehen verbleiben 9 Fehler wie zuvor
oder neu:
4 Fehler und 1 schwerer Fehler
